Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 6. Januar 2021
Gültig ab dem 11.01.2021
Der Lockdown geht zunächst bis zum 31.01.2021 weiter.
Wir dürfen keine Präsenzkurse oder Veranstaltungen durchführen.
Wir hoffen, dass wir irgendwann mal wieder öffnen dürfen.
Anmeldungen für geplante Kurse oder Workshops und auch Einzelstunden nehmen wir gern entgegen.
Natürlich beginnen diese Angebote erst, wenn wir die staatliche Erlaubnis zum Öffnen erhalten.
Wir informieren Sie rechtzeitig.
Bleiben Sie bitte alle gesund!
Ihr Tanzschulteam